Moratorium: HBCD-hältige Dämmstoffe können 2017 wie bisher entsorgt werden
Das Bundeskabinett hat am 21. Dezember 2016 dem Bundesratsbeschluss für ein einjähriges Moratorium bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten zugestimmt. Damit sollen vor allem Entsorger ein Jahr Zeit zur Umstellung erhalten. Die seit Oktober angefallenen Dämmstoffe können somit wie gewohnt verwertet werden.
Mit der Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) vom 27.12.2016 (BGBl. I, S. 3074), die ab dem 28.12.2016 gültig ist, sind die seit dem 01.10.2016 geltenden Einstufungsregeln für HBCD-haltige Abfälle bis Ende 2017 ausgesetzt worden. Konkret bedeutet dies, dass diese Abfälle ab sofort nicht mehr – bis Ende 2017 – als gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen.
HBCD kann in Müllverbrennungsanlagen, die die üblichen Sicherheits- und Umweltanforderungen einhalten, entsprechender den Vorgaben aus der EU Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP), komplett unschädlich gemacht werden. HBCD-haltige Dämmstoffe aus Polystyrol werden damit bei Abbrucharbeiten wie gängiger Bauabfall als „nicht gefährlicher” Abfall eingestuft. Die Abfallschlüsselnummer für polystyrolhaltige Baumischabfälle ist 17 09 04 „Gemischte Bau- und Abbruchabfälle“.
Seit August 2015 gilt zudem ein generelles HBCD-Verbot in neu produzierten Baustoffen. Alle Mitglieder der Fachvereinigung Extruderschaumstoff e.V. verwenden seit diesem Zeitpunkt ein polymeres Flammschutzmittel, sind somit HBCD frei und gelten nicht als gefährlicher Abfall. Reste und Abschnitte aus Neubauarbeiten sowie nicht im Gemisch mit anderen Stoffen vorliegende Polystyroldämmstoffe erhalten die Abfallschlüsselnummer 17 06 04 „Dämmmaterial“. Eine Getrenntsammlung wird vom Gesetzgeber nicht gefordert.
FPX – Information Entsorgung Jan. 2017
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